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Treppenlift-Förderung in Bayern: Landesdarlehen, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Bayern fördert den barrierefreien Umbau mit einer eigenen Landesroute, allerdings als Darlehen und nicht als Zuschuss. Was das für Ihre Treppenlift-Rechnung bedeutet und wann sich die Landesroute neben Pflegekasse und KfW lohnt, ordnet diese Seite ein.

Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesförderung: leistungsfreies (zins- und tilgungsfreies) Darlehen bis 10.000 € je Wohnung für die behindertengerechte Anpassung von Eigenwohnraum
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Das Landesprogramm: Bayerisches Wohnungsbauprogramm: Anpassung von Eigenwohnraum (BayernLabo)

Bayern fördert die Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung über das Bayerische Wohnungsbauprogramm: ein leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 € je Wohnung, also zins- und tilgungsfrei über die Laufzeit. Damit ist es wirtschaftlich einem Zuschuss ähnlich, formal bleibt es ein Darlehen der BayernLabo.

Voraussetzungen sind ein Nachweis der Behinderung (Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest), Eigentum am Objekt und die Einkommensgrenzen nach Art. 11 BayWoFG. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Der Antrag läuft über die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt); die Darlehenszusage erteilt die BayernLabo. Stellen Sie den Antrag vor der Auftragsvergabe.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Das Landesdarlehen ersetzt die Zuschüsse nicht. Rechnen Sie in Bayern zuerst die bundesweiten Töpfe durch, die unabhängig vom Bundesland gelten:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Bayern vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

Landesroute prüfen

Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt), Darlehen: BayernLabo kontaktieren und durchrechnen lassen, ob sich die Landesförderung neben Pflegekasse und KfW für Ihren Fall lohnt.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Bayern einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Kein Zuschuss, aber eine Darlehensroute: Bayerisches Wohnungsbauprogramm: Anpassung von Eigenwohnraum. Für den reinen Treppenlift sind Pflegekasse (bis 4.180 € je Person) und KfW meist der direktere Weg; die Landesroute lohnt bei größeren Umbauten (Stand: Juli 2026).

Was zahlt die Pflegekasse in Bayern?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Ist das bayerische Darlehen wirklich kostenlos?

Es ist „leistungsfrei“: Während der Laufzeit fallen weder Zinsen noch Tilgung an. Zurückgezahlt wird nach den Bedingungen des Darlehensvertrags; die Details regelt die Kreisverwaltungsbehörde mit der BayernLabo im Einzelfall.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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