Treppenlift-Förderung nach Bundesland: der Vergleich 2026
Über die drei bundesweiten Töpfe hinaus (Pflegekasse, KfW, Steuer) fördern einige Länder den barrierefreien Umbau zusätzlich. Das Bild ist uneinheitlich: 8 Länder haben einen echten Zuschuss (in Thüringen derzeit geschlossen), 6 bieten ein Darlehen und 2 haben für Selbstnutzer im Bestand gar kein eigenes Programm.
Diese Übersicht ordnet alle 16 Länder ein, jeweils mit Primärquelle auf der Detailseite. Wichtig vorweg: Landesmittel sind das mögliche Extra, nicht das Fundament. Planen Sie mit Pflegekasse und Steuer und nehmen Sie die Landesförderung als Bonus mit, wo es sie gibt; der KfW-Zuschuss 455-B nimmt derzeit keine Anträge an (Stand: Oktober 2026).
Landesprogramme sind volatil
Zuschussprogramme hängen am Landeshaushalt und pausieren bei ausgeschöpften Mitteln. 2026 zeigt das deutlich: Sachsen hat die Beträge im März gesenkt, Thüringen die Antragstellung gestoppt, das Saarland-Programm wurde bis Ende 2027 verlängert. Prüfen Sie vor der Planung den aktuellen Stand bei der jeweiligen Stelle.
Alle 16 Länder auf einen Blick
| Bundesland | Landesförderung | Kernbetrag/Kondition | Einkommensgrenze |
|---|---|---|---|
| Brandenburg | Zuschuss | bis 14.000 € | keine Grenze |
| Hamburg | Zuschuss | 3.000–20.000 € (Lift bis 16.480 €) | bis 24.000 € (1 Pers.), über +70 % gekürzt |
| Hessen | Zuschuss | bis 50 %, Lift bis 6.500 € | keine Grenze |
| Mecklenburg-Vorpommern | Zuschuss | bis 4.500 € | keine Grenze |
| Sachsen | Zuschuss | bis 4.000 € (Rollstuhl 10.000 €) | 40.000 € (1 Pers.) |
| Saarland | Zuschuss | bis 11.250 € | 32.000 € netto (1 Pers.) |
| Thüringen | Zuschuss | Lift: 50 % von max. 10.000 €, Programm geschlossen | nach Programm |
| Nordrhein-Westfalen | Darlehen | Darlehen, Nachlass 25 % (Gr. A), 50 % bei Pflegegrad | Gruppen A/B |
| Bayern | Darlehen | bis 10.000 €, zins- und tilgungsfrei, nach 5 Jahren erlassen | Art. 11 BayWoFG |
| Sachsen-Anhalt | Darlehen | Darlehen, Antragsstopp seit 01.10.2026 | keine (Bankdarlehen) |
| Niedersachsen | Zuschuss | Zuschuss bis 6.000 € (Kosten bis 15.000 €) | nach Nds. WoFG |
| Rheinland-Pfalz | Darlehen | Darlehen, Tilgungszuschuss 15 % oder 5 % | LWoFG + 60 % |
| Baden-Württemberg | Darlehen | Darlehen bis 50.000 € (Schwerbehinderung) | Z15-Grenzen |
| Berlin | Darlehen | IBB-Darlehen bis 100.000 € (Eigentümer) | – |
| Bremen | nur Bund | KfW-Kredit 159 über BAB | – |
| Schleswig-Holstein | nur Bund | nur bei Neubau/Erwerb | – |
Stand: Oktober 2026. Beträge und Konditionen laut den auf den Detailseiten verlinkten Primärquellen (Förderbanken/Ministerien). „nur Bund“ = kein Landesprogramm für Selbstnutzer im Bestand; hier zählen Pflegekasse, KfW und Steuer.
Länder mit echtem Zuschuss
In diesen Ländern gibt es einen nicht rückzahlbaren Landeszuschuss. Für den Lift selbst sind die Höchstbeträge in Hamburg (bis 16.480 € bei gewendelter Treppe) und Brandenburg (bis 14.000 € je Wohnung) am höchsten, ohne Einkommensgrenze fördern Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. In Hamburg, Hessen, Sachsen und im Saarland wird ein Zuschuss der Pflegekasse angerechnet, in Thüringen ist das Programm seit dem 22.06.2026 geschlossen.
Brandenburg
bis 14.000 €
Hamburg
3.000–20.000 € (Lift bis 16.480 €)
Hessen
bis 50 %, Lift bis 6.500 €
Mecklenburg-Vorpommern
bis 4.500 €
Sachsen
bis 4.000 € (Rollstuhl 10.000 €)
Saarland
bis 11.250 €
Thüringen
Lift: 50 % von max. 10.000 €, Programm geschlossen
Niedersachsen
Zuschuss bis 6.000 € (Kosten bis 15.000 €)
Länder mit Darlehensroute
Hier gibt es keinen direkten Zuschuss, aber zinsgünstige Landesdarlehen. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung auf Antrag 50 % Tilgungsnachlass auf den Darlehensteil für individuelle Maßnahmen; Bayern vergibt ein zins- und tilgungsfreies Darlehen bis 10.000 €, das nach 5 Jahren erlassen wird, Rheinland-Pfalz ein ISB-Darlehen mit Tilgungszuschuss, Sachsen-Anhalt nimmt seit dem 01.10.2026 keine neuen Anträge an, Berlin über die IBB ein zinsgünstiges Darlehen für selbstnutzende Eigentümer, Baden-Württemberg über die L-Bank ein Darlehen für Eigentümer mit Schwerbehinderung. Für den reinen Lift ist die Pflegekasse meist der direktere Weg.
Nordrhein-Westfalen
Darlehen, Nachlass 25 % (Gr. A), 50 % bei Pflegegrad
Bayern
bis 10.000 €, zins- und tilgungsfrei, nach 5 Jahren erlassen
Sachsen-Anhalt
Darlehen, Antragsstopp seit 01.10.2026
Rheinland-Pfalz
Darlehen, Tilgungszuschuss 15 % oder 5 %
Baden-Württemberg
Darlehen bis 50.000 € (Schwerbehinderung)
Berlin
IBB-Darlehen bis 100.000 € (Eigentümer)
Länder ohne eigenes Programm für Selbstnutzer
In Bremen und Schleswig-Holstein gibt es für den Treppenlift im bestehenden, selbstgenutzten Zuhause keine eigene Landesförderung: Die Landesprogramme richten sich an Vermieter oder an Kauf, Neubau und Erweiterung, in Bremen leitet die Förderbank den KfW-Kredit 159 durch. Für Betroffene bleiben die bundesweiten Töpfe, die aber ohnehin die stärksten Hebel sind.
Unabhängig vom Bundesland gilt: Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse (bis 4.180 € je Person); der KfW-Zuschuss 455-B nimmt derzeit keine Anträge an (Stand: Oktober 2026). Den kompletten Fahrplan und ein Rechenbeispiel zeigt die Förderungs-Übersicht. Was der Lift selbst kostet, steht in den Treppenlift-Kosten 2026.