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Treppenlift-Förderung nach Bundesland: der Vergleich 2026

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Über die drei bundesweiten Töpfe hinaus (Pflegekasse, KfW, Steuer) fördern einige Länder den barrierefreien Umbau zusätzlich. Das Bild ist uneinheitlich: 8 Länder haben einen echten Zuschuss (in Thüringen derzeit geschlossen), 6 bieten ein Darlehen und 2 haben für Selbstnutzer im Bestand gar kein eigenes Programm.

Diese Übersicht ordnet alle 16 Länder ein, jeweils mit Primärquelle auf der Detailseite. Wichtig vorweg: Landesmittel sind das mögliche Extra, nicht das Fundament. Planen Sie mit Pflegekasse und Steuer und nehmen Sie die Landesförderung als Bonus mit, wo es sie gibt; der KfW-Zuschuss 455-B nimmt derzeit keine Anträge an (Stand: Oktober 2026).

Landesprogramme sind volatil

Zuschussprogramme hängen am Landeshaushalt und pausieren bei ausgeschöpften Mitteln. 2026 zeigt das deutlich: Sachsen hat die Beträge im März gesenkt, Thüringen die Antragstellung gestoppt, das Saarland-Programm wurde bis Ende 2027 verlängert. Prüfen Sie vor der Planung den aktuellen Stand bei der jeweiligen Stelle.

Alle 16 Länder auf einen Blick

Bundesland Landesförderung Kernbetrag/Kondition Einkommensgrenze
Brandenburg Zuschuss bis 14.000 € keine Grenze
Hamburg Zuschuss 3.000–20.000 € (Lift bis 16.480 €) bis 24.000 € (1 Pers.), über +70 % gekürzt
Hessen Zuschuss bis 50 %, Lift bis 6.500 € keine Grenze
Mecklenburg-Vorpommern Zuschuss bis 4.500 € keine Grenze
Sachsen Zuschuss bis 4.000 € (Rollstuhl 10.000 €) 40.000 € (1 Pers.)
Saarland Zuschuss bis 11.250 € 32.000 € netto (1 Pers.)
Thüringen Zuschuss Lift: 50 % von max. 10.000 €, Programm geschlossen nach Programm
Nordrhein-Westfalen Darlehen Darlehen, Nachlass 25 % (Gr. A), 50 % bei Pflegegrad Gruppen A/B
Bayern Darlehen bis 10.000 €, zins- und tilgungsfrei, nach 5 Jahren erlassen Art. 11 BayWoFG
Sachsen-Anhalt Darlehen Darlehen, Antragsstopp seit 01.10.2026 keine (Bankdarlehen)
Niedersachsen Zuschuss Zuschuss bis 6.000 € (Kosten bis 15.000 €) nach Nds. WoFG
Rheinland-Pfalz Darlehen Darlehen, Tilgungszuschuss 15 % oder 5 % LWoFG + 60 %
Baden-Württemberg Darlehen Darlehen bis 50.000 € (Schwerbehinderung) Z15-Grenzen
Berlin Darlehen IBB-Darlehen bis 100.000 € (Eigentümer) –
Bremen nur Bund KfW-Kredit 159 über BAB –
Schleswig-Holstein nur Bund nur bei Neubau/Erwerb –

Stand: Oktober 2026. Beträge und Konditionen laut den auf den Detailseiten verlinkten Primärquellen (Förderbanken/Ministerien). „nur Bund“ = kein Landesprogramm für Selbstnutzer im Bestand; hier zählen Pflegekasse, KfW und Steuer.

Länder mit echtem Zuschuss

In diesen Ländern gibt es einen nicht rückzahlbaren Landeszuschuss. Für den Lift selbst sind die Höchstbeträge in Hamburg (bis 16.480 € bei gewendelter Treppe) und Brandenburg (bis 14.000 € je Wohnung) am höchsten, ohne Einkommensgrenze fördern Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. In Hamburg, Hessen, Sachsen und im Saarland wird ein Zuschuss der Pflegekasse angerechnet, in Thüringen ist das Programm seit dem 22.06.2026 geschlossen.

Länder mit Darlehensroute

Hier gibt es keinen direkten Zuschuss, aber zinsgünstige Landesdarlehen. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung auf Antrag 50 % Tilgungsnachlass auf den Darlehensteil für individuelle Maßnahmen; Bayern vergibt ein zins- und tilgungsfreies Darlehen bis 10.000 €, das nach 5 Jahren erlassen wird, Rheinland-Pfalz ein ISB-Darlehen mit Tilgungszuschuss, Sachsen-Anhalt nimmt seit dem 01.10.2026 keine neuen Anträge an, Berlin über die IBB ein zinsgünstiges Darlehen für selbstnutzende Eigentümer, Baden-Württemberg über die L-Bank ein Darlehen für Eigentümer mit Schwerbehinderung. Für den reinen Lift ist die Pflegekasse meist der direktere Weg.

Länder ohne eigenes Programm für Selbstnutzer

In Bremen und Schleswig-Holstein gibt es für den Treppenlift im bestehenden, selbstgenutzten Zuhause keine eigene Landesförderung: Die Landesprogramme richten sich an Vermieter oder an Kauf, Neubau und Erweiterung, in Bremen leitet die Förderbank den KfW-Kredit 159 durch. Für Betroffene bleiben die bundesweiten Töpfe, die aber ohnehin die stärksten Hebel sind.

Unabhängig vom Bundesland gilt: Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse (bis 4.180 € je Person); der KfW-Zuschuss 455-B nimmt derzeit keine Anträge an (Stand: Oktober 2026). Den kompletten Fahrplan und ein Rechenbeispiel zeigt die Förderungs-Übersicht. Was der Lift selbst kostet, steht in den Treppenlift-Kosten 2026.

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