Treppenlift-Förderung in Nordrhein-Westfalen: Landesdarlehen, Pflegekasse und KfW
Nordrhein-Westfalen fördert den barrierefreien Umbau mit einer eigenen Landesroute, allerdings als Darlehen und nicht als Zuschuss. Was das für Ihre Treppenlift-Rechnung bedeutet und wann sich die Landesroute neben Pflegekasse und KfW lohnt, ordnet diese Seite ein.
Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Landesförderung: Darlehen 5.000–220.000 € (0,0 % Zins für 5 Jahre, danach 0,5 %, ab dem dritten Jahr 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag); Tilgungsnachlass 25 % für Einkommensgruppe A, auf Antrag 50 % auf den Darlehensteil für individuelle Maßnahmen bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung (GdB ab 50)
- Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), Rest steuerlich absetzbar; der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit gestoppt (Stand: Oktober 2026)
- Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
- Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 4.000–10.000 €, kurvig 9.000–17.000 € (Richtwerte, Stand: Oktober 2026)
Das Landesprogramm der Wohnraumförderung NRW
Nordrhein-Westfalen fördert barrierefreie Umbauten in selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen über die Eigentumsförderung Modernisierung der Wohnraumförderung. Das Darlehen von 5.000 bis 220.000 € hat in den ersten 5 Jahren 0,0 % Zins (danach 0,5 % pro Jahr, Zinsbindung 30 Jahre); ab dem dritten Jahr kommt ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % pro Jahr hinzu. Der eigentliche Hebel ist der Tilgungsnachlass, der wie ein Zuschuss wirkt: 25 % für Einkommensgruppe A und auf Antrag 50 % auf den Darlehensteil für individuelle Maßnahmen bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung (GdB ab 50).
Den Treppenlift nennt die NRW.BANK für dieses Programm nicht ausdrücklich, gefördert wird allgemein die Verbesserung der Barrierefreiheit; ob Ihr Lift dazuzählt, klären Sie vorab mit der Bewilligungsbehörde. Es gelten die Einkommensgruppen A und B der Wohnraumförderung (Richtwerte laut NRW.BANK: alleinstehend 23.540 € für Gruppe A, 32.956 € für Gruppe B). Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung als Bewilligungsbehörde, Zinsen und Tilgung zahlen Sie an die NRW.BANK.
Ausdrücklich nennt die NRW.BANK den Treppenlift beim eigenen Förderprogramm NRW.BANK.Gebäudesanierung: Es finanziert den alters- und behindertengerechten Umbau, etwa das Nachrüsten mit Treppenliften, mit 2.500 bis 150.000 €. Im Vergleich zur Wohnraumförderung des Landes gelten dort keine oder höhere Einkommensgrenzen sowie niedrigere Zugangsvoraussetzungen (Stand: Oktober 2026).
Für Vermieter gibt es eine eigene Modernisierungsförderung für Mietwohnraum. Verfügen Sie über verwertbares Vermögen, ist es vorrangig einzusetzen, sofern die Gesamtkosten mehr als 30.000 € betragen; das Darlehen wird außerdem im Grundbuch gesichert. Und wie überall: Antrag vor Maßnahmenbeginn, ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus, sofern die Bewilligungsbehörde nicht eingewilligt hat.
Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer
Das Landesdarlehen ersetzt die Zuschüsse nicht. Kombinieren lassen sich beide, Fördermittel aus anderen Programmen werden aber von den förderfähigen Kosten abgezogen. Rechnen Sie in Nordrhein-Westfalen deshalb zuerst die bundesweiten Töpfe durch, die unabhängig vom Bundesland gelten:
Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.
Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: Er nimmt derzeit keine Anträge an, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind; ob 2027 neue Mittel bereitstehen, ist offen (kfw.de, Stand: Oktober 2026). Bei einer Wiederaufnahme gäbe es nach den zuletzt gültigen Konditionen 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung. Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.
So gehen Sie in Nordrhein-Westfalen vor
Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:
Pflegegrad klären
Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.
Landesroute prüfen
Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligung) kontaktieren und durchrechnen lassen, ob sich die Landesförderung neben Pflegekasse und KfW für Ihren Fall lohnt; für den reinen Treppenlift auch NRW.BANK.Gebäudesanierung ansprechen.
Angebote einholen
2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.
Erst bewilligen lassen, dann beauftragen
Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.
Eigenanteil in die Steuererklärung
Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.
Häufige Fragen
Gibt es in Nordrhein-Westfalen einen Landeszuschuss für Treppenlifte?
Kein Zuschuss, aber eine Darlehensroute über die Eigentumsförderung Modernisierung; den Antrag stellen Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Das Landesdarlehen beginnt bei 5.000 €, für einen Treppenlift allein kommt daneben NRW.BANK.Gebäudesanierung ab 2.500 € infrage, bei dem die NRW.BANK Treppenlifte ausdrücklich nennt. Für den reinen Treppenlift ist die Pflegekasse (bis 4.180 € je Person) meist der direktere Weg, zumal der KfW-Zuschuss 455-B derzeit keine Anträge annimmt (Stand: Oktober 2026).
Was zahlt die Pflegekasse in Nordrhein-Westfalen?
Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Ist die NRW-Förderung ein Zuschuss oder ein Kredit?
Formal ein Darlehen, praktisch beides: Sie erhalten ein in den ersten 5 Jahren zinsloses, danach zinsgünstiges Darlehen. Davon werden für Einkommensgruppe A 25 % als Tilgungsnachlass erlassen, bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung (GdB ab 50) auf Antrag 50 % des Darlehensteils für individuelle Maßnahmen. Dieser erlassene Teil wirkt wie ein Zuschuss.
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Förderung nach Bundesland
Alle 16 Länder im Vergleich: Wer zahlt Zuschüsse, wer nur Darlehen?
Pflegekasse: bis 4.180 €
Der wichtigste Topf, Schritt für Schritt.
KfW 455-B
Derzeit gestoppt, eine Wiederaufnahme ist offen (Stand: Oktober 2026).
Was kostet ein Treppenlift?
Preisspannen und Angebots-Checkliste.
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.