KfW-Zuschuss 455-B für den Treppenlift: der Stand im Juli 2026
Aktueller Stand: Antragstellung gestoppt
Der Fördertopf des Programms 455-B ist erneut erschöpft: Laut KfW sind die Bundesmittel ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich (kfw.de, abgerufen 31.07.2026). Bereits gestellte Anträge und erteilte Zusagen werden weiter bearbeitet. Ob 2027 neue Bundesmittel bereitstehen, ist offen. Als Alternative bleibt der zinsverbilligte KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Die unten beschriebenen Konditionen gelten für den Fall der Wiederaufnahme; vor der Planung den Live-Status auf kfw.de prüfen.
Der Investitionszuschuss 455-B „Barrierereduzierung“ der KfW fördert Umbauten, die Barrieren im Wohnraum abbauen; der Treppenlift gehört zu den förderfähigen Maßnahmen. Anders als der Pflegekassen-Zuschuss setzt die KfW keinen Pflegegrad voraus: Jeder, der eine Bestandsimmobilie barriereärmer macht, kann ihn beantragen, auch vorsorglich und auch als Mieter.
Diese Seite fasst die Konditionen zusammen, erklärt die wichtigste Formalie (Antrag vor Vorhabensbeginn) und die Frage, wie sich KfW- und Pflegekassen-Zuschuss zueinander verhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Antragstopp: Bundesmittel ausgeschöpft, neue Anträge derzeit nicht möglich (kfw.de, Stand: 31.07.2026); Konditionen unten gelten bei Wiederaufnahme
- Einzelmaßnahmen (z. B. Treppenlift): 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € Zuschuss
- Standard „Altersgerechtes Haus“ (umfassender Umbau): 12,5 %, maximal 6.250 €
- Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden; Antrag zwingend vor Vorhabensbeginn im KfW-Zuschussportal
- Kein Pflegegrad nötig; auch vorsorglicher Umbau und Mieter (mit Vermieter-Zustimmung) förderfähig
- Bereits erhaltene andere Förderungen werden angerechnet: erst rechnen, dann kombinieren (Stand: Juli 2026)
Was 455-B beim Treppenlift zahlt
Die KfW fördert im Programm Altersgerecht Umbauen (455) zwei Stufen: Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung (dazu zählt der Treppenlift) mit 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 € Zuschuss und den umfassenderen Standard „Altersgerechtes Haus“ mit 12,5 % bis maximal 6.250 € (kfw.de, Stand: Juli 2026).
Gerechnet heißt das: Bei einem geraden Sitzlift für 4.000 € liegt der Zuschuss bei 400 €, bei einer kurvigen Anlage für 12.000 € bei 1.200 €, ab 25.000 € förderfähigen Kosten ist der Deckel von 2.500 € erreicht. Der Investitionszuschuss ist ein echter Zuschuss: keine Rückzahlung, kein Kredit. Wer stattdessen finanzieren möchte: Parallel existiert der Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen), der hier nicht Thema ist.
Berechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Haus oder Wohnung ebenso wie Mieter; letztere brauchen die Zustimmung des Vermieters. Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung; gefördert wird auch, wer vorsorglich umbaut. Das macht 455-B zum wichtigsten Zuschuss für alle, die (noch) keinen Pflegegrad haben.
Antrag vor Vorhabensbeginn – die entscheidende Formalie
Die KfW fördert nur Vorhaben, die bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Als Beginn zählt bereits der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags, also die Unterschrift beim Treppenlift-Anbieter. Die richtige Reihenfolge ist deshalb dieselbe wie bei der Pflegekasse: erst Angebot einholen, dann Antrag stellen (online im KfW-Zuschussportal), erst nach Zusage unterschreiben.
Für den Antrag brauchen Sie ein Angebot bzw. eine Kostenaufstellung des Fachbetriebs. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen im Portal nach; die Auszahlung folgt nach Prüfung. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden; Eigenleistung wird beim Zuschuss nicht gefördert.
KfW und Pflegekasse kombinieren
Beide Töpfe schließen sich nicht grundsätzlich aus, aber sie lassen sich nicht auf dieselben Kosten stapeln: Die KfW weist darauf hin, dass bereits erhaltene Förderungen aus den Altersgerecht-Umbauen-Produkten zu berücksichtigen sind und fördert generell keine Kostenanteile doppelt, die ein anderer Träger übernimmt. In der Praxis heißt das: Der Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 € je Person) wird zuerst abgezogen, der KfW-Zuschuss bemisst sich am verbleibenden Eigenanteil.
Ein Rechenbeispiel: Kurvenlift für 12.000 €, eine Person mit Pflegegrad. Pflegekasse: 4.180 €. Verbleiben 7.820 €, darauf 10 % KfW-Zuschuss = 782 €. Eigenanteil: 7.038 € statt 12.000 €. Beim Ehepaar mit zwei Pflegegraden (8.360 € Pflegekasse) sinkt der Eigenanteil entsprechend weiter. Verbindlich wird die Rechnung erst mit den Bescheiden; beide Anträge gehören vor die Auftragsvergabe.
Reihenfolge-Merksatz
Erst Pflegekasse, dann KfW, dann unterschreiben. Beide Zusagen schriftlich abwarten; dann kennen Sie Ihren echten Eigenanteil, bevor Sie sich binden.
Häufige Fragen
Ist der KfW-Zuschuss 455-B aktuell verfügbar?
Nein – laut KfW sind die Bundesmittel ausgeschöpft, eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich (kfw.de, abgerufen 31.07.2026). Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet. Sollten 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, ist eine Antragstellung wieder möglich; bis dahin bleibt der KfW-Kredit 159 als Alternative.
Wie viel Zuschuss gibt es für einen Treppenlift?
Als Einzelmaßnahme zur Barrierereduzierung 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Wer sein Haus umfassend auf den Standard Altersgerechtes Haus bringt, erhält 12,5 % bis maximal 6.250 € (Stand: Juli 2026).
Brauche ich für die KfW-Förderung einen Pflegegrad?
Nein. 455-B steht unabhängig von Alter und Pflegegrad offen, auch für vorsorgliche Umbauten und für Mieter mit Zustimmung des Vermieters.
Kann ich KfW- und Pflegekassen-Zuschuss gleichzeitig nutzen?
Ja, aber nicht doppelt auf dieselben Kosten: Der Pflegekassen-Zuschuss wird zuerst angerechnet, die KfW bezuschusst den verbleibenden Eigenanteil. Beide Anträge müssen vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.