Treppenlift-Förderung in Brandenburg: Landeszuschuss, Pflegekasse und KfW
Gute Nachricht für Brandenburg: Neben Pflegekasse und KfW gibt es hier ein echtes Landesprogramm mit Zuschuss. Richtig kombiniert lässt sich der Eigenanteil am Treppenlift damit deutlich weiter drücken als in den meisten anderen Bundesländern.
Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Landeszuschuss: bis 14.000 € je Wohnung für Lifte und Rampen, bis 12.000 € für sonstige bauliche Maßnahmen (Richtlinie vom 13.02.2026, gültig bis Ende 2028)
- Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
- Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
- Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)
Das Landesprogramm: Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum (ILB)
Brandenburg gehört 2026 zu den stärksten Länderförderern: Die frisch novellierte Wohnraumanpassungs-Richtlinie (vom 13.02.2026, gültig bis 31.12.2028) fördert den Abbau von Barrieren in vorhandenem Wohnraum mit einem echten Zuschuss über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Für „Höhen überwindende Hilfsmittel“, also rollstuhlgerechte Aufzüge, Schräglifte und Rampen, gibt es bis 14.000 € je Wohnung; für sonstige bauliche Maßnahmen wie Türverbreiterungen bis 12.000 €.
Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer, Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) und Vermieter. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit Anerkennungsbescheid plus eine Bestätigung der Behindertenberatungsstelle; die Maßnahmen müssen der DIN 18040 entsprechen. Eine Einkommensgrenze nennt die Programmseite nicht, das unterscheidet Brandenburg von vielen anderen Ländern.
Wie bei fast allen Förderprogrammen gilt: kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Erst der Bewilligungsbescheid, dann die Auftragsvergabe.
Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer
Der Landeszuschuss ist in Brandenburg nur ein Baustein. Kombinieren Sie ihn mit den bundesweiten Töpfen, die unabhängig vom Bundesland gelten:
Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.
Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.
So gehen Sie in Brandenburg vor
Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:
Pflegegrad klären
Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.
Landesprogramm anfragen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach dem aktuellen Stand und den Antragsunterlagen fragen; Zuschussprogramme können haushaltsbedingt pausieren.
Angebote einholen
2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.
Erst bewilligen lassen, dann beauftragen
Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.
Eigenanteil in die Steuererklärung
Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.
Häufige Fragen
Gibt es in Brandenburg einen Landeszuschuss für Treppenlifte?
Ja: Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum. Es gibt bis 14.000 € je Wohnung für Lifte und Rampen, bis 12.000 € für sonstige bauliche Maßnahmen (Richtlinie vom 13.02.2026, gültig bis Ende 2028) (Stand: Juli 2026). Details und Antragsweg oben auf dieser Seite.
Was zahlt die Pflegekasse in Brandenburg?
Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden; der Landeszuschuss kommt gegebenenfalls oben drauf.
Gilt in Brandenburg eine Einkommensgrenze?
Auf der ILB-Programmseite ist keine Einkommensgrenze genannt (Stand: Juli 2026). Erforderlich sind aber Schwerbehindertenausweis mit Anerkennungsbescheid und eine Bestätigung der Behindertenberatungsstelle.
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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.