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Treppenlift-Förderung in Bremen: kein Landesprogramm, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Die kurze, ehrliche Antwort vorweg: Bremen hat kein Landesprogramm, das den Treppenlift-Einbau im bestehenden Zuhause fördert. Ihre Fördertöpfe sind hier die bundesweiten und die decken oft mehr ab, als viele erwarten.

Diese Seite erklärt die Lage ehrlich, räumt mit veralteten Ratgeber-Angaben auf und zeigt, wie Sie mit Pflegekasse, KfW und Steuer trotzdem den Großteil der Kosten decken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Landesprogramm für Selbstnutzer; die Bremer Modernisierungsförderung gilt nur für Vermieter von Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Die Landes-Lage in Bremen: ehrlich eingeordnet

Bremen bietet Selbstnutzern kein Landesprogramm für den barrierefreien Umbau: Die Wohnraumförderung der BAB (Bremer Aufbau-Bank) leitet Privatpersonen für den Umbau auf die KfW-Bundesprogramme weiter.

Die bestehende Modernisierungsförderung (zinsverbilligtes Darlehen bis 55.000 € plus Zuschuss bis 15.000 € je Wohnung) richtet sich ausschließlich an Vermieter von Mietwohnungen in Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten; Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 ist dort förderfähig. Mieter können den Vermieter auf dieses Programm ansprechen, wenn im Haus ein Umbau ansteht.

Für den eigenen Treppenlift in Bremen und Bremerhaven führt der Weg über die bundesweiten Töpfe, siehe unten.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Ohne Landesprogramm sind die bundesweiten Töpfe in Bremen der ganze Hebel und der ist beachtlich:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Bremen vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

KfW-Zuschuss sichern

Antrag im KfW-Zuschussportal stellen, solange das Programm 455-B geöffnet ist; das geht auch ohne Pflegegrad.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Bremen einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Nein, Bremen hat kein Landesprogramm, das den Treppenlift-Einbau im Bestand für Privatpersonen fördert (Stand: Juli 2026). Die wichtigsten Hebel sind die Pflegekasse (bis 4.180 € je Person), der KfW-Zuschuss 455-B und die steuerliche Absetzbarkeit.

Was zahlt die Pflegekasse in Bremen?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Gibt es in Bremen gar keine Landeshilfe für den Lift?

Kein eigenes Programm für Selbstnutzer. Die Bremer Modernisierungsförderung mit Zuschuss gilt nur für Vermieter größerer Häuser. Selbstnutzer kombinieren Pflegekasse (bis 4.180 € je Person), KfW 455-B und die steuerliche Absetzbarkeit.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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