Zum Inhalt springen

Treppenlift-Förderung in Hessen: Landeszuschuss, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Gute Nachricht für Hessen: Neben Pflegekasse und KfW gibt es hier ein echtes Landesprogramm mit Zuschuss. Richtig kombiniert lässt sich der Eigenanteil am Treppenlift damit deutlich weiter drücken als in den meisten anderen Bundesländern.

Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landeszuschuss: 50 % der förderfähigen Kosten (1.500–30.000 €), also bis 15.000 € je Wohnung; ohne Einkommensgrenze auf der Programmseite
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Das Landesprogramm: Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (WIBank)

Hessen fördert den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Zuschuss von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Förderfähig sind Kosten zwischen 1.500 und 30.000 €, der Zuschuss kann also bis zu 15.000 € je Wohnung erreichen. Für einzelne Maßnahmenarten gelten Deckel, etwa 6.500 € für den Aufzugseinbau; die Bewilligung läuft über die WIBank.

Bemerkenswert: Die Programmseite nennt keine Einkommensgrenze. Voraussetzungen sind die Behinderung eines Bewohners (auch Familienangehörige zählen) und selbstgenutztes Eigentum. Der Antrag wird bei der örtlichen Wohnungsbauförderstelle gestellt, nicht direkt bei der WIBank.

Auch in Hessen gilt der Grundsatz: kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Erst bewilligen lassen, dann beauftragen.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Der Landeszuschuss ist in Hessen nur ein Baustein. Kombinieren Sie ihn mit den bundesweiten Töpfen, die unabhängig vom Bundesland gelten:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Hessen vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

Landesprogramm anfragen

örtliche Wohnungsbauförderstelle (Bewilligung: WIBank) nach dem aktuellen Stand und den Antragsunterlagen fragen; Zuschussprogramme können haushaltsbedingt pausieren.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Hessen einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Ja: Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum. Es gibt 50 % der förderfähigen Kosten (1.500–30.000 €), also bis 15.000 € je Wohnung; ohne Einkommensgrenze auf der Programmseite (Stand: Juli 2026). Details und Antragsweg oben auf dieser Seite.

Was zahlt die Pflegekasse in Hessen?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden; der Landeszuschuss kommt gegebenenfalls oben drauf.

Gilt in Hessen eine Einkommensgrenze?

Auf der WIBank-Programmseite ist keine Einkommensgrenze genannt (Stand: Juli 2026). Entscheidend sind die Behinderung eines Bewohners und selbstgenutztes Wohneigentum; verbindliche Auskunft gibt die örtliche Wohnungsbauförderstelle.

Weiterlesen

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

Werbung · Anfrage bei HIRO Lift, für Sie kostenlos

Kostenlose Beratung anfordern