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Treppenlift-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: Landeszuschuss, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Gute Nachricht für Mecklenburg-Vorpommern: Neben Pflegekasse und KfW gibt es hier ein echtes Landesprogramm mit Zuschuss. Richtig kombiniert lässt sich der Eigenanteil am Treppenlift damit deutlich weiter drücken als in den meisten anderen Bundesländern.

Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landeszuschuss: 30 % von maximal 15.000 € förderfähigen Ausgaben, also bis 4.500 € je Wohneinheit; für Eigentümer und Mieter
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Das Landesprogramm: Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (LFI MV)

Mecklenburg-Vorpommern fördert Lifte mit einem eigenen Landesprogramm: Die Richtlinie „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ zahlt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30 % auf maximal 15.000 € förderfähige Ausgaben, also bis 4.500 € je Wohneinheit. Gefördert werden unter anderem die Verbesserung von Treppenanlagen, die Nachrüstung mit Aufzügen, Türverbreiterungen und Badumbauten; abgezogen wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 % (mindestens 30 €).

Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer und Mieter (mit Einverständnis des Vermieters); eine Einkommensgrenze nennt die Programmseite nicht. Der Antrag muss zwingend vor Vorhabenbeginn beim Landesförderinstitut (LFI) gestellt werden.

Wichtig zu wissen: Es besteht kein Rechtsanspruch, bewilligt wird nach Haushaltslage. Das Programm war zwischenzeitlich pausiert und ist laut Landesregierung wieder geöffnet; fragen Sie vor der Planung kurz beim LFI nach dem aktuellen Stand.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Der Landeszuschuss ist in Mecklenburg-Vorpommern nur ein Baustein. Kombinieren Sie ihn mit den bundesweiten Töpfen, die unabhängig vom Bundesland gelten:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Mecklenburg-Vorpommern vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

Landesprogramm anfragen

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) nach dem aktuellen Stand und den Antragsunterlagen fragen; Zuschussprogramme können haushaltsbedingt pausieren.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Ja: Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen. Es gibt 30 % von maximal 15.000 € förderfähigen Ausgaben, also bis 4.500 € je Wohneinheit; für Eigentümer und Mieter (Stand: Juli 2026). Details und Antragsweg oben auf dieser Seite.

Was zahlt die Pflegekasse in Mecklenburg-Vorpommern?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden; der Landeszuschuss kommt gegebenenfalls oben drauf.

Können auch Mieter in MV den Zuschuss beantragen?

Ja, ausdrücklich: Antragsberechtigt sind neben selbstnutzenden Eigentümern auch Mieter mit Einverständnis des Vermieters. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim LFI gestellt werden.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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