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Treppenlift-Förderung in Niedersachsen: Landesdarlehen (allgemein), Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Niedersachsen hat kein eigenes Treppenlift-Programm, aber eine Landesroute über die Wohnraumförderung, die Barriere-Modernisierung einschließt. Diese Seite ordnet ein, was davon für den Lift wirklich relevant ist.

Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesförderung: kein eigenes Barrierefrei-Programm; die NBank-Eigentumsförderung (Darlehen mit Zuschusskomponenten) nennt die Verringerung von Barrieren als Fördertatbestand
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Das Landesprogramm: NBank Eigentumsförderung (inkl. Barriere-Modernisierung)

Niedersachsen hat kein separates Zuschussprogramm für den Barriereabbau. Die Eigentumsförderung der NBank fördert aber neben Neubau und Erwerb ausdrücklich auch die Modernisierung zur „Verringerung bestehender Barrieren“ im selbstgenutzten Wohneigentum: Als zinsverbilligtes Darlehen mit Zuschusskomponenten (etwa 10.000 € Zuschuss je Kind und je Haushaltsmitglied mit Behinderung bei Neubau/Erwerb; für reine Modernisierung gelten eigene Sätze über die Wohnraumförderstelle).

Es gelten die Einkommensgrenzen des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes; die NBank bietet dafür ein Online-Prüftool. Der Antrag läuft über die kommunale Wohnraumförderstelle.

Praktisch heißt das: Für den reinen Treppenlift sind Pflegekasse und KfW meist der schnellere Weg; die NBank-Route lohnt, wenn der Lift Teil eines größeren Umbaus ist oder ohnehin ein Erwerb ansteht.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Wichtiger als die Landesroute sind in Niedersachsen die bundesweiten Töpfe, die unabhängig vom Bundesland gelten:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Niedersachsen vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

Landesroute prüfen

kommunale Wohnraumförderstelle, Abwicklung NBank kontaktieren und durchrechnen lassen, ob sich die Landesförderung neben Pflegekasse und KfW für Ihren Fall lohnt.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Niedersachsen einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Kein Zuschuss, aber eine Darlehensroute: NBank Eigentumsförderung. Für den reinen Treppenlift sind Pflegekasse (bis 4.180 € je Person) und KfW meist der direktere Weg; die Landesroute lohnt bei größeren Umbauten (Stand: Juli 2026).

Was zahlt die Pflegekasse in Niedersachsen?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Fördert Niedersachsen Treppenlifte direkt?

Nicht mit einem eigenen Programm. Die NBank-Eigentumsförderung nennt die Verringerung von Barrieren als förderfähige Modernisierung (Darlehen, einkommensabhängig). Für den reinen Lift sind Pflegekasse und KfW meist der direktere Weg.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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