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Treppenlift-Förderung in Thüringen: Landeszuschuss, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Antragstellung derzeit gestoppt

Wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel ist die Antragstellung beim ThüBaFF aktuell nicht möglich (Stand der TAB-Seite: 22.06.2026). Das Programm läuft formal bis 2030; beobachten Sie die TAB-Seite oder fragen Sie dort nach dem nächsten Antragsfenster.

Gute Nachricht für Thüringen: Neben Pflegekasse und KfW gibt es hier ein echtes Landesprogramm mit Zuschuss. Richtig kombiniert lässt sich der Eigenanteil am Treppenlift damit deutlich weiter drücken als in den meisten anderen Bundesländern.

Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landeszuschuss: bis 50–80 % der Kosten, maximal 11.000 €; Treppenlifte bis 8.000 € und nur im begründeten Einzelfall; Antragstellung derzeit ausgesetzt
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Das Landesprogramm: Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm ThüBaFF (TAB)

Thüringen hat mit dem ThüBaFF (Programmjahre 2026–2030) ein eigenes Barrierefreiheitsprogramm über die Thüringer Aufbaubank. Natürliche Personen erhalten einen Zuschuss von 50 bis 80 % der Kosten, maximal 11.000 €. Für Treppenlifte gilt eine Sonderregel: maximal 8.000 € und nur im begründeten Einzelfall, primär im Wohnbereich; Aufzüge sind grundsätzlich förderfähig.

Zwei Hürden sind zu beachten: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen 7.500 € übersteigen und es braucht eine Stellungnahme des kommunalen Behindertenbeauftragten. Kleine Einzelmaßnahmen fallen damit durch das Raster; für sie bleiben Pflegekasse und KfW.

Aktuell ist die Antragstellung ausgesetzt (siehe Warnbox). Wer jetzt plant, sollte die bundesweiten Töpfe nutzen und das nächste Antragsfenster der TAB im Blick behalten.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Der Landeszuschuss ist in Thüringen nur ein Baustein. Kombinieren Sie ihn mit den bundesweiten Töpfen, die unabhängig vom Bundesland gelten:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Thüringen vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

Landesprogramm anfragen

Thüringer Aufbaubank (TAB) nach dem aktuellen Stand und den Antragsunterlagen fragen; Zuschussprogramme können haushaltsbedingt pausieren.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Thüringen einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Ja: Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm ThüBaFF. Es gibt bis 50–80 % der Kosten, maximal 11.000 €; Treppenlifte bis 8.000 € und nur im begründeten Einzelfall; Antragstellung derzeit ausgesetzt (Stand: Juli 2026). Details und Antragsweg oben auf dieser Seite.

Was zahlt die Pflegekasse in Thüringen?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden; der Landeszuschuss kommt gegebenenfalls oben drauf.

Kann ich beim ThüBaFF aktuell einen Antrag stellen?

Nein, die Antragstellung ist wegen begrenzter Haushaltsmittel derzeit nicht möglich (Stand: Juni/Juli 2026). Das Programm läuft formal bis 2030; ein neues Antragsfenster war zuletzt nicht angekündigt. Nutzen Sie übergangsweise Pflegekasse und KfW.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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