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Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Was gilt rechtlich?

10 min Lesezeit Aktualisiert: Oktober 2026 Als Quelle in Google merken

Orientierung, keine Rechtsberatung

Diese Seite fasst Gesetzestexte und Urteile allgemein zusammen (Stand: Oktober 2026). Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt, an Haus & Grund, einen Mieterverein oder eine Wohnberatungsstelle.

Ihre Mutter wohnt in einer Eigentumswohnung im 2. Stock, das Haus hat keinen Aufzug. Ein Nachbar sagt, der Lift versperre den Fluchtweg. Rechtlich laufen hier 2 Fragen nebeneinander. Muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen? Und erlaubt die Bauordnung den Lift im Treppenhaus?

Als Wohnungseigentümer haben Sie seit dem 01.12.2020 einen Anspruch auf eine angemessene bauliche Veränderung für Menschen mit Behinderungen. Über das Wie beschließt die Versammlung; die Grenze zieht am Ende meist die Breite, die im Treppenhaus frei bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigentümer: Anspruch nach § 20 Abs. 2 WEG, die Versammlung beschließt mit einfacher Mehrheit über die Durchführung.
  • Kosten: Nach § 21 Abs. 1 WEG zahlt, wer den Lift verlangt; andere können die Mitnutzung gegen Ausgleich verlangen.
  • Brandschutz: Die Zustimmung der Miteigentümer ersetzt nicht das Bauordnungsrecht; die Muster-Vorschrift MVV TB verlangt 60 cm Restlaufbreite neben dem hochgeklappten Sitz.
  • Mieter: Für sie gilt § 554 BGB, Einzelheiten im Ratgeber zur Mietwohnung.
  • Förderung: Pflegekasse bis 4.180 € je Person, ohne Anspruch auf Bewilligung; der KfW-Zuschuss 455-B nimmt derzeit keine Anträge an.

Dürfen Sie im Mehrfamilienhaus einen Treppenlift einbauen?

Als Wohnungseigentümer ja, grundsätzlich. Nach § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen; über die Durchführung beschließt die Gemeinschaft im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung.

Wer zur Miete wohnt, braucht die Erlaubnis des Vermieters, auf die § 554 BGB einen Anspruch gibt. Wie das läuft, steht im Ratgeber Treppenlift in der Mietwohnung.

Gehört Ihnen das ganze Haus, braucht es keinen Beschluss. Die Bauordnung gilt trotzdem, sobald die Treppe als Rettungsweg für mehrere Wohnungen dient.

Tabelle seitlich verschiebbar

Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Rechtsgrundlagen je Wohnsituation, Stand Oktober 2026
Ihre SituationRechtsgrundlageWer entscheidetWer zahltGrenze
Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft§ 20 Abs. 2 WEGVersammlung per Beschlussder verlangende Eigentümer (§ 21 Abs. 1 WEG)§ 20 Abs. 4 WEG, Bauordnung
Mieter im Mehrfamilienhaus§ 554 BGBVermieter (Erlaubnis)der MieterUnzumutbarkeit für den Vermieter, Bauordnung
Mieter einer Eigentumswohnung§ 554 BGB und § 20 WEGVermieter und Versammlungder Mieterbeides
Alleineigentümer des HausesBauordnung des LandesEigentümer, im Zweifel die Bauaufsichtder EigentümerRettungsweg im Treppenhaus

Was der Anspruch nach § 20 WEG umfasst und wo er endet

Der Anspruch richtet sich auf eine angemessene Veränderung. Ausgeschlossen sind nach § 20 Abs. 4 WEG nur Maßnahmen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Eigentümer ohne sein Einverständnis unbillig benachteiligen.

Der Bundesgerichtshof hat am 09.02.2024 (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23) entschieden, dass solche Maßnahmen in der Regel angemessen sind. Eingriffe in die Bausubstanz, übliche Nutzungseinschränkungen und optische Veränderungen begründen die Unangemessenheit danach regelmäßig nicht; die Kosten sind für den Anspruch grundsätzlich ohne Bedeutung, weil sie der Verlangende trägt.

Gestritten wurde dort über einen Außenaufzug und eine erhöhte Terrasse mit Rampe, nicht über einen Treppenlift. Dass der Treppenlift nach dieser Linie erst recht angemessen wäre, liegt nahe, ist aber eine Übertragung. Schon nach altem Recht hielt der BGH 2017 fest, dass die übrigen Eigentümer einen Treppenlift in der Regel dulden müssen, wenn ein Eigentümer oder Angehöriger erheblich gehbehindert ist (Az. V ZR 96/16; der Kläger wollte dort einen Personenaufzug und unterlag).

Wer entscheidet: Eigentümerversammlung, Verwalter, Gericht

Entschieden wird in der Eigentümerversammlung. Der Verwalter beruft sie mindestens einmal im Jahr ein, mit einer Frist von mindestens 3 Wochen (§ 24 WEG). Gültig ist ein Beschluss nur, wenn der Gegenstand bei der Einberufung bezeichnet war (§ 23 Abs. 2 WEG).

Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Lehnt die Versammlung einen notwendigen Beschluss ab, kann ein Eigentümer beim Gericht eine Beschlussersetzungsklage erheben (§ 44 Abs. 1 WEG).

Wird der Lift gestattet, kann jeder Eigentümer den Beschluss binnen eines Monats anfechten (§ 45 WEG). Ist die Eigentumswohnung vermietet, muss der vermietende Eigentümer den Beschluss herbeiführen; der Mieter braucht zusätzlich dessen Erlaubnis.

Ablaufplan: in 7 Schritten zum Beschluss

Die 7 Schritte folgen den Fristen und Zuständigkeiten aus dem WEG und beginnen mit dem Aufmaß, weil die Breite im Treppenhaus die Frage ist, an der die meisten Einwände ansetzen.

1

Treppenhaus vermessen lassen

Ein Fachbetrieb nimmt die Treppe auf und zeigt, welche Breite neben dem hochgeklappten Sitz frei bleibt und wo der Lift parkt.

2

Bei knapper Breite die Bauaufsicht fragen

Reicht die Breite nur knapp, klären Sie vorab mit der unteren Bauaufsichtsbehörde, ob der Einbau zulässig ist.

3

Antrag an die Verwaltung

Bitten Sie in Textform um einen Tagesordnungspunkt für die nächste Versammlung und legen Sie Aufmaß und Datenblatt bei.

4

Beschlussvorschlag mitliefern

Schlagen Sie die Gestattung mit Auflagen vor: Zwischenzähler für den Strom, Wartungsnachweis, Haftpflicht, Rückbau samt Sicherheit und eine Regel zur Mitnutzung.

5

Abstimmung in der Versammlung

Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

6

Fristen im Blick behalten

Nach einer Gestattung läuft 1 Monat Anfechtungsfrist. Wird abgelehnt, bleibt als letzter Weg die Beschlussersetzungsklage; vorher lohnt eine Beratung durch Haus & Grund, eine Wohnberatung oder eine Anwältin.

7

Förderung vor dem Auftrag

Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse vor der Auftragsvergabe, dann folgt der Einbau.

Woher Plan und Tabelle stammen

Gesetzestexte haben wir am 07.10.2026 bei gesetze-im-internet.de abgerufen, Urteile über die Pressemitteilungen des BGH und die Rechtsprechungsdatenbanken geprüft. Die Schritte sind eine Ordnung dieser Regeln, keine Rechtsberatung und keine Zusage über den Ausgang eines Beschlusses.

Wer zahlt Einbau, Strom, Wartung und Rückbau?

Die Kosten einer verlangten Veränderung trägt nach § 21 Abs. 1 WEG der Eigentümer, der sie verlangt hat; dafür stehen ihm auch die Nutzungen zu. Andere Eigentümer können nach § 21 Abs. 4 WEG verlangen, den Lift gegen angemessenen Ausgleich mitzunutzen.

Regeln Sie im Beschluss, wie der Strom erfasst wird, wer Wartung und Haftpflicht nachweist und wer den Rückbau bezahlt. Was ein Lift kostet, steht im Kostenüberblick.

Hat die Person, die den Lift nutzt, einen anerkannten Pflegegrad, kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Person zuschießen (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bei mehreren Pflegebedürftigen zusammen bis zu 16.720 € je Maßnahme; ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht. Der KfW-Zuschuss 455-B nimmt derzeit keine Anträge an, der KfW-Kredit 159 bleibt beantragbar, aber nicht für eine Maßnahme, die bereits die Pflegeversicherung fördert (Stand: Oktober 2026). Alle Töpfe zeigt die Förderübersicht.

Fluchtweg und Brandschutz im Treppenhaus

Die Zustimmung der Miteigentümer ersetzt nicht das Bauordnungsrecht. Die Treppe im Mehrfamilienhaus ist meist eine notwendige Treppe und damit Teil des Rettungswegs; was dort gilt, regelt das Land.

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2025/1, Anlage A 4.2/1) lässt Treppenlifte in solchen Treppenräumen unter Bedingungen zu. Die Mindestlaufbreite von 100 cm darf durch die Schiene nicht wesentlich unterschritten werden, neben dem hochgeklappten Sitz müssen 60 cm frei bleiben. Außerdem parkt der Lift außerhalb des Laufs und soll aus nichtbrennbaren Materialien bestehen, soweit das technisch möglich ist.

Ratgeber nennen deshalb Werte zwischen 60 und 100 cm, je nachdem, ob sie die Restlaufbreite neben dem Sitz oder die Mindestbreite der Treppe meinen. Wie Sie die Breite messen und welche Lifte mit wenig Platz auskommen, steht im Ratgeber Treppenlift für schmale Treppen.

Wie weit die Bauaufsicht gehen kann, zeigt ein Urteil des VG Gelsenkirchen vom 26.09.2012 (Az. 5 K 2704/12) nach der damaligen Bauordnung NRW: In einem Haus mit 12 Wohnungen durfte die Behörde die Beseitigung eines eingebauten Treppenlifts anordnen, weil die Mindestbreite der Treppe von 1 m unterschritten war; eine Abweichung kam nur bei einer atypischen Gebäudesituation in Betracht. Klären Sie knappe Fälle deshalb vor dem Auftrag mit der Bauaufsicht.

Im Streit unter Wohnungseigentümern hat das OLG München am 12.07.2005 (Az. 32 Wx 51/05, altes WEG-Recht) anders gewichtet: Es hielt für unschädlich, dass ein Lift die Mindestbreite von 1 m nur an wenigen Stellen und nicht in großem Ausmaß unterschritt; der barrierefreie Zugang wog schwerer als das Erscheinungsbild des Treppenhauses. Das war ein Verfahren unter Eigentümern, keine Entscheidung der Bauaufsicht.

Wenn der Lift nicht mehr gebraucht wird

Entfällt der Bedarf, kann die Gemeinschaft grundsätzlich den Rückbau verlangen; die Abwägung bleibt aber eine Einzelfallfrage. Das AG Kassel erklärte am 24.10.2019 einen Rückbau-Beschluss für ungültig (Az. 800 C 2005/19, altes Recht).

Dort war die Ehefrau des Klägers verstorben, der Kläger selbst 87 Jahre alt, ein erneuter Bedarf lag nahe. Rückbau und Wiedereinbau hätten nach Einschätzung des Gerichts wenigstens 6.000 € gekostet, der Treppenlift galt als niederschwellige Maßnahme. Wie der Rückbau abläuft und was er kostet, steht im Ratgeber Treppenlift-Rückbau.

Wenn das Treppenhaus zu schmal ist

Reicht die Breite nicht, bleiben andere Wege: ein Hublift für wenige Stufen am Eingang, ein Außenlift an einem anderen Zugang oder ein Homelift, der unabhängig von der Treppe fährt. Wer im Rollstuhl sitzt, findet die Bauformen im Überblick beim Rollstuhllift.

Im AMSEL-Forum schreibt eine Eigentümerin (21.06.2018), ihr Treppenlift im Treppenhaus habe von der Gemeinschaft genehmigt werden müssen; als bemerkenswert nennt sie die ausreichende Fluchtwegbreite. Das ist eine Einzelaussage aus der Zeit vor der Reform. Ob eine Lösung zu Ihrer gesundheitlichen Lage passt, besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder der Pflegeberatung.

Häufige Fragen

Braucht man für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus eine Baugenehmigung?

Je nach Bundesland unterschiedlich, die Bauordnung gilt aber in jedem Fall. Ist die Breite im Treppenhaus knapp, fragen Sie vor dem Auftrag die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Zustimmung der Miteigentümer ersetzt diese Prüfung nicht.

Kann die Eigentümergemeinschaft den Treppenlift verbieten?

Über das Ob nur ausnahmsweise: Nach § 20 Abs. 2 WEG haben Sie einen Anspruch, ausgeschlossen sind nach § 20 Abs. 4 WEG nur grundlegende Umgestaltungen oder unbillige Benachteiligungen. Über das Wie entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss.

Welche Mehrheit braucht der Beschluss?

Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Der Punkt muss bei der Einberufung auf der Tagesordnung stehen.

Wer zahlt den Strom für den Treppenlift im Treppenhaus?

Nach § 21 Abs. 1 WEG trägt der Eigentümer die Kosten, der den Lift verlangt hat. Regeln Sie im Beschluss einen Zwischenzähler oder eine andere Erfassung des Stroms.

Wie breit muss die Treppe nach dem Einbau bleiben?

Nach der Muster-Vorschrift MVV TB darf die Schiene 100 cm Laufbreite nicht wesentlich unterschreiten, neben dem hochgeklappten Sitz müssen 60 cm frei bleiben. Verbindlich ist die Fassung Ihres Bundeslandes; Auskunft gibt die Bauaufsicht.

Muss der Treppenlift nach dem Tod des Nutzers raus?

Grundsätzlich kann die Gemeinschaft den Rückbau verlangen, wenn der Bedarf entfällt; es kommt aber auf den Einzelfall an. Das AG Kassel hat 2019 einen Rückbau-Beschluss für ungültig erklärt, weil beim 87-jährigen Miteigentümer ein erneuter Bedarf naheliegend war.

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