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Treppenlift-Förderung in Rheinland-Pfalz: ISB-Darlehen mit Tilgungszuschuss, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Oktober 2026 Als Quelle in Google merken

Rheinland-Pfalz hat kein eigenes Treppenlift-Programm, aber eine Landesroute über die Wohnraumförderung, die Barriere-Modernisierung einschließt. Diese Seite ordnet ein, was davon für den Lift wirklich relevant ist.

Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesförderung: ISB-Darlehen 505 „Modernisierung selbst genutzten Wohnraums“ nennt den Treppenlift ausdrücklich; 3,70 % p. a., Tilgungszuschuss je nach Einkommen 15 % oder 5 % des Darlehens (Stand: Oktober 2026)
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), Rest steuerlich absetzbar; der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit gestoppt (Stand: Oktober 2026)
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 4.000–10.000 €, kurvig 9.000–17.000 € (Richtwerte, Stand: Oktober 2026)

Das Landesprogramm: ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum (Programm 505)

Rheinland-Pfalz hat kein separates Barrierefrei-Zuschussprogramm. Für die Modernisierung im Bestand gibt es aber das ISB-Programm 505 „Modernisierung selbst genutzten Wohnraums“, das bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen fördert und den Einbau eines Treppenlifts ausdrücklich nennt. Das Darlehen beträgt für einen 4-Personen-Haushalt maximal 100.000 €, ist 20 Jahre fest mit 3,70 % p. a. verzinst und kommt mit einem Tilgungszuschuss von 15 % oder 5 % je nach Einkommen (mit Effizienzhaus-Standard bis 25 %).

Voraussetzung sind die Einkommensgrenzen des Landeswohnraumförderungsgesetzes plus 60 % (für Alleinstehende laut ISB rund 46.900 € brutto im Jahr). Die Förderbestätigung erteilt die Stadt- oder Kreisverwaltung, das Darlehen die ISB.

Für den reinen Treppenlift gilt auch hier: zuerst mit der Pflegekasse rechnen. Das Darlehen 505 kommt infrage, wenn Sie den Rest finanzieren müssen; der Tilgungszuschuss wirkt dann wie ein Teilzuschuss, dafür fallen 3,70 % Zinsen und ein Bearbeitungsentgelt von 1 % des Darlehens, mindestens 250 €, an. Die Zusatzdarlehen von 5 % der Gesamtkosten je Person mit einem Grad der Behinderung ab 50 oder Pflegebedürftigkeit regelt die ISB in den Bau- und Erwerbsprogrammen 501/502/503.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Wichtiger als die Landesroute sind in Rheinland-Pfalz die bundesweiten Töpfe, die unabhängig vom Bundesland gelten:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: Er nimmt derzeit keine Anträge an, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind; ob 2027 neue Mittel bereitstehen, ist offen (kfw.de, Stand: Oktober 2026). Bei einer Wiederaufnahme gäbe es nach den zuletzt gültigen Konditionen 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung. Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Rheinland-Pfalz vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

Landesroute prüfen

Stadt-/Kreisverwaltung (Förderbestätigung), ISB (Darlehen) kontaktieren und durchrechnen lassen, ob sich die Landesförderung neben Pflegekasse und KfW für Ihren Fall lohnt.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Rheinland-Pfalz einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Kein reiner Zuschuss, aber eine Darlehensroute mit Zuschussanteil: Das ISB-Programm 505 „Modernisierung selbst genutzten Wohnraums“ nennt den Einbau eines Treppenlifts ausdrücklich und gewährt je nach Einkommen einen Tilgungszuschuss von 15 % oder 5 % des Darlehens. Für den reinen Treppenlift ist die Pflegekasse (bis 4.180 € je Person) meist der direktere Weg, zumal der KfW-Zuschuss 455-B derzeit keine Anträge annimmt (Stand: Oktober 2026).

Was zahlt die Pflegekasse in Rheinland-Pfalz?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Was bringt der GdB ab 50 bei der ISB-Förderung?

Die Zusatzdarlehen gibt es in den ISB-Programmen 501/502/503 für Bau und Erwerb: 5 % der Gesamtkosten je Person mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 oder Pflegebedürftigkeit nach SGB XI. Die Wohnflächengrenze steigt dort nur, wenn der Haushalt aus mindestens 4 Personen besteht. Im Modernisierungsprogramm gibt es Wohnflächenobergrenzen als Ausschlusskriterium ohnehin nicht.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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