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Treppenlift-Förderung in Sachsen-Anhalt: Landesdarlehen, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Oktober 2026 Als Quelle in Google merken

Sachsen-Anhalt fördert den barrierefreien Umbau mit einer eigenen Landesroute, allerdings als Darlehen und nicht als Zuschuss. Seit dem 1. Oktober 2026 nimmt die Investitionsbank dafür bis auf Weiteres keine neuen Anträge an (Stand: Oktober 2026). Was das für Ihre Treppenlift-Rechnung bedeutet, ordnet diese Seite ein.

Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesförderung: Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“ für altersgerechtes Umbauen, 2,00–2,80 % p. a., Laufzeit 10–30 Jahre, mindestens 10.000 €; seit 1. Oktober 2026 keine neuen Anträge (Stand: Oktober 2026); kein Zuschuss
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), Rest steuerlich absetzbar; der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit gestoppt (Stand: Oktober 2026)
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 4.000–10.000 €, kurvig 9.000–17.000 € (Richtwerte, Stand: Oktober 2026)

Das Landesprogramm: Sachsen-Anhalt MODERN (Investitionsbank)

Sachsen-Anhalt bietet keinen Landeszuschuss, aber ein Förderdarlehen: „Sachsen-Anhalt MODERN“ der Investitionsbank finanziert die energieeffiziente und altersgerechte Wohnraummodernisierung. Für die Kategorie altersgerechtes Umbauen gelten Zinssätze von 2,00 bis 2,80 % pro Jahr bei Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Das Darlehen beträgt mindestens 10.000 € und höchstens 50.000 € je Wohnung und Programmteil.

Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Privatpersonen und Selbstnutzer, daneben Vermieter; Einkommensgrenzen sind nicht erkennbar, es handelt sich um ein Bankdarlehen mit eigenen Bestätigungsformularen für den altersgerechten Umbau.

Seit dem 1. Oktober 2026 nimmt die Investitionsbank in Sachsen-Anhalt MODERN bis auf Weiteres keine neuen Förderanträge an, als Grund nennt sie die sehr hohe Nachfrage. Programm und Konditionen stehen weiter auf der Programmseite; nutzbar ist die Landesroute damit vorerst nicht (Stand: Oktober 2026).

Ehrliche Einordnung: Treppenlifte nennt das Merkblatt ausdrücklich als förderfähig, das Darlehen setzt aber mindestens 10.000 € Finanzierungsbedarf voraus. Bei den typischen Treppenlift-Summen ist der Zuschuss der Pflegekasse deshalb fast immer der wichtigere Hebel; das IB-Darlehen lohnt vor allem, wenn der Umbau größer ausfällt als nur der Lift und wieder Anträge angenommen werden.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Das Landesdarlehen ersetzt die Zuschüsse nicht. Rechnen Sie in Sachsen-Anhalt zuerst die bundesweiten Töpfe durch, die unabhängig vom Bundesland gelten:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: Er nimmt derzeit keine Anträge an, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind; ob 2027 neue Mittel bereitstehen, ist offen (kfw.de, Stand: Oktober 2026). Bei einer Wiederaufnahme gäbe es nach den zuletzt gültigen Konditionen 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung. Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Sachsen-Anhalt vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

Landesroute prüfen

Bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) nachfragen, ob Sachsen-Anhalt MODERN wieder Anträge annimmt; seit dem 1. Oktober 2026 ist das bis auf Weiteres nicht der Fall (Stand: Oktober 2026). Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der IB liegen.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Sachsen-Anhalt einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Kein Zuschuss, aber eine Darlehensroute: Sachsen-Anhalt MODERN. Sie nimmt seit dem 1. Oktober 2026 bis auf Weiteres keine neuen Anträge an. Für den Treppenlift ist damit die Pflegekasse (bis 4.180 € je Person) der direkte Weg, zumal auch der KfW-Zuschuss 455-B derzeit keine Anträge annimmt (Stand: Oktober 2026).

Was zahlt die Pflegekasse in Sachsen-Anhalt?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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