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Treppenlift-Förderung in Schleswig-Holstein: kein Landesprogramm, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Oktober 2026 Als Quelle in Google merken

Vorsicht bei veralteten Ratgeber-Angaben

In Treppenlift-Ratgebern kursiert ein IB.SH-Zuschuss „Wohnen im Alter“ (bis 5.000 €). Auf der IB.SH-Website ist dieses Produkt nicht auffindbar (Stand: Oktober 2026); verlassen Sie sich nicht darauf, sondern fragen Sie im Zweifel direkt bei der IB.SH nach.

Die kurze, ehrliche Antwort vorweg: Schleswig-Holstein hat kein Landesprogramm, das den Treppenlift-Einbau im bestehenden Zuhause fördert. Ihre Fördertöpfe sind hier die bundesweiten und die decken oft mehr ab, als viele erwarten.

Diese Seite erklärt die Lage ehrlich, räumt mit veralteten Ratgeber-Angaben auf und zeigt, wie Sie mit Pflegekasse, KfW und Steuer trotzdem den Großteil der Kosten decken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein offenes Landesprogramm für den Barriereabbau im Bestand; der IB.SH-Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer nimmt derzeit keine Anträge an
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), Rest steuerlich absetzbar; der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit gestoppt (Stand: Oktober 2026)
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 4.000–10.000 €, kurvig 9.000–17.000 € (Richtwerte, Stand: Oktober 2026)

Die Landes-Lage in Schleswig-Holstein: ehrlich eingeordnet

Schleswig-Holstein bietet kein offenes Landesprogramm für den Barriereabbau im bestehenden Zuhause. Der „Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer“ der IB.SH (2.000 €, auch für barrierereduzierende Maßnahmen, nur in bestimmten Gemeinden) steht zwar noch auf ib-sh.de, nimmt laut IB.SH aber derzeit keine Anträge an.

Die Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen der IB.SH ist ein starkes Produkt (Darlehen bis 100.000 € zu 0,0 % Sollzins, plus Zusatzdarlehen bis 50.000 € für bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte). Sie fördert aber Neubau, Ersterwerb und Erwerb, im Bestand nur den Ausbau oder die Erweiterung, wenn der Wohnraum für einen Angehörigen mit Behinderung nicht mehr angemessen ist. Es gelten Einkommensgrenzen, Zielgruppe sind Haushalte mit Kind oder schwerbehindertem Angehörigen.

Relevant wird das vor allem, wenn ohnehin ein Immobilienwechsel oder eine Erweiterung ansteht, etwa der Kauf eines barrierefreien Bungalows statt des Umbaus im Bestand; dann lohnt der Blick auf die IB.SH-Konditionen.

Für den Treppenlift im jetzigen Zuhause führt der Weg über die bundesweiten Töpfe, siehe unten.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Ohne Landesprogramm sind die bundesweiten Töpfe in Schleswig-Holstein der ganze Hebel und der ist beachtlich:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: Er nimmt derzeit keine Anträge an, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind; ob 2027 neue Mittel bereitstehen, ist offen (kfw.de, Stand: Oktober 2026). Bei einer Wiederaufnahme gäbe es nach den zuletzt gültigen Konditionen 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung. Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Schleswig-Holstein vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

KfW-Status prüfen

Vor der Planung auf kfw.de nachsehen, ob der Zuschuss 455-B wieder Anträge annimmt. Beantragbar bleibt der zinsverbilligte KfW-Kredit 159 über einen Finanzierungspartner wie die Hausbank, allerdings nicht für eine Maßnahme, die bereits die Pflegekasse bezuschusst.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Schleswig-Holstein einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Nein, Schleswig-Holstein hat kein Landesprogramm, das den Treppenlift-Einbau im Bestand für Privatpersonen fördert (Stand: Oktober 2026). Die wichtigsten Hebel sind die Pflegekasse (bis 4.180 € je Person) und die steuerliche Absetzbarkeit; der KfW-Zuschuss 455-B nimmt derzeit keine Anträge an (Stand: Oktober 2026).

Was zahlt die Pflegekasse in Schleswig-Holstein?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Gibt es den IB.SH-Zuschuss „Wohnen im Alter“ noch?

Auf der IB.SH-Website ist er nicht auffindbar (Stand: Oktober 2026); er kursiert nur noch in älteren Ratgebern und ist mutmaßlich eingestellt. Verbindliche Auskunft gibt die IB.SH direkt. Planen Sie mit Pflegekasse und Steuer.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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